Aktuelles rund um Energie, Sanierung und Förderung

Hier informieren wir Sie verständlich über wichtige Neuerungen und zeigen, was diese konkret für Ihr Gebäude und Ihre geplanten Maßnahmen bedeuten.

Aktuelle Gesetzesänderung

GModG: Was sich für Gebäude ändert

Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem Heizungen, Energieausweise, Neubauten, Nichtwohngebäude, Solarenergie, Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation und neue Nachweispflichten. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst.

Hinweis: Die folgende Übersicht dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine individuelle Prüfung des konkreten Gebäudes, der Nutzung und des jeweiligen Förder- oder Nachweisfalls.
Interaktiver Zeitstrahl

Was gilt ab wann?

Klicken Sie auf einen Stichtag, um die wichtigsten Änderungen ab diesem Zeitpunkt zu sehen.

Sofort nach Verkündung

Bestehende Heizungen bleiben grundsätzlich nutzbar

Funktionsfähige Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Bei neuen fossilen Heizungen müssen jedoch spätere Anforderungen an grüne Brennstoffe mitgedacht werden.

  • Weiterbetrieb bestehender Heizungen grundsätzlich möglich.
  • Instandhaltung und Reparatur bleiben möglich.
  • Neue fossile Heizungen bleiben zunächst zulässig.
  • Spätere Grüngasquote und Bio-Treppe frühzeitig berücksichtigen.
ab 2029

Bio-Treppe startet

Neue fossile Heizungen müssen schrittweise steigende Anteile grüner Brennstoffe nutzen.

ab 2030

Nullemissionsgebäude

Neue Gebäude werden stärker auf hohe Effizienz und emissionsfreie Versorgung ausgerichtet.

NWG

Neue Pflichten

Nichtwohngebäude erhalten zusätzliche Anforderungen bei Automation, Sanierung und Nachweisen.

Solar / GEIG

Infrastruktur wird wichtiger

Solarpflichten und Ladeinfrastruktur rücken stärker in die Gebäudeplanung.

Wohngebäude

GModG in der Praxis: zeitlicher Überblick

+

Für bestehende Heizungen bleibt der Weiterbetrieb grundsätzlich möglich. Instandhaltung und Reparatur bleiben weiterhin relevant. Bei neuen fossilen Heizungen müssen jedoch spätere Anforderungen an grüne Brennstoffe berücksichtigt werden.

  • Bestehende Heizungen können grundsätzlich weiter betrieben werden.
  • Neue fossile Heizungen bleiben zunächst möglich, unterliegen aber der Bio-Treppe.
  • Ab 2030 werden Neubauten stärker auf Nullemissionsgebäude und Solarenergie ausgerichtet.
  • Für Beratung und Planung werden Investitionskosten, CO₂-Kosten und Brennstoffverfügbarkeit wichtiger.
Nichtwohngebäude

GModG in der Praxis: neue Anforderungen für NWG

+

Für Nichtwohngebäude kommen mehrere neue Stichtage und Anforderungen hinzu. Besonders relevant sind LCA-Berichte, Gebäudeautomation, Renovierungsanforderungen, Solarpflichten und Nachweise zur Gesamtenergieeffizienz.

  • Ab 2028: LCA-Bericht für neue Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche.
  • Bis Ende 2029: Gebäudeautomation bei bestimmten Bestands-NWG über 70 kW.
  • Ab 2030: neue Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude.
  • Ab 2030 / 2033: verschärfte Anforderungen an bestehende Nichtwohngebäude.
Heizung

Bio-Treppe für neue fossile Heizungen

+

Die Bio-Treppe betrifft neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Schrittweise steigt der Mindestanteil erneuerbarer beziehungsweise grüner Brennstoffe.

202910 %
203015 %
203530 %
204060 %
  • Betroffen sind neu eingebaute fossile Heizungen.
  • Erfüllung kann unter anderem über Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff-Derivate erfolgen.
  • Bestehende Heizungen fallen nicht automatisch unter diese Bio-Treppe.
Grüngas / Grünheizöl

Zusätzliche gesetzliche Vorbereitung klimaneutraler Brennstoffe

+

Zusätzlich zur Bio-Treppe soll ein separates Gesetz die Versorgung mit klimaneutralen Brennstoffen schrittweise vorbereiten. Betroffen sind insbesondere Gas, Heizöl und Flüssiggas.

  • Ziel ist ein schrittweiser Übergang zu klimaneutralen Brennstoffen bis 2045.
  • Die Regelung betrifft vor allem Inverkehrbringer von Brennstoffen.
  • Für Eigentümer wird die langfristige Verfügbarkeit und Preisentwicklung fossiler Brennstoffe wichtiger.
Energieausweis

Neue Energieausweis-Logik

+

Je nach Gebäudetyp und Anlass kann künftig ein Bedarfsausweis erforderlich sein. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude wird der Bedarfsausweis besonders relevant.

  • Neubauten benötigen grundsätzlich einen Bedarfsausweis.
  • Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung kann bei bestehenden Wohngebäuden ein Wahlrecht bestehen.
  • Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist der Bedarfsausweis regelmäßig entscheidend.
  • Bei öffentlichen oder behördlich genutzten Bestands-NWG können zusätzliche Anforderungen gelten.
Gebäudeautomation

Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden

+

Die maßgebliche Leistungsschwelle für bestimmte Nichtwohngebäude sinkt deutlich. Dadurch können mehr Gebäude von Anforderungen an Gebäudeautomation und Steuerung betroffen sein.

  • Für bestehende Nichtwohngebäude sinkt die Schwelle auf über 70 kW.
  • Betroffen sind unter anderem Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und kombinierte Anlagen.
  • Für neue NWG gelten zusätzliche Anforderungen an Automationsgrade.
  • Beleuchtungssteuerung, Zonenbildung und Belegungserkennung werden relevanter.
Sanierungsanforderungen

Bestehende Nichtwohngebäude: Effizienzgrenzen ab 2030 / 2033

+

Für bestehende Nichtwohngebäude entstehen neue Renovierungsanforderungen. Entscheidend sind der Jahres-Primärenergiebedarf, Nachweispflichten und mögliche Erfüllungs- oder Ausnahmetatbestände.

  • Ab 2030: Primärenergiebedarf maximal 3,5-faches Referenzgebäude.
  • Ab 2033: Primärenergiebedarf maximal 2,95-faches Referenzgebäude.
  • Nachweis kann auf Verlangen der zuständigen Behörde erforderlich werden.
  • Ausnahmen können etwa bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bestimmten Sonderfällen relevant sein.
Nullemissionsgebäude

Ab 2030 wird das Nullemissionsgebäude zum Regelfall im Neubau

+

Neubauten werden stärker auf sehr hohe Gesamtenergieeffizienz und keine fossilen CO₂-Emissionen am Standort ausgerichtet.

  • Ab 2028: neue öffentliche Nichtwohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Ab 2030: alle neuen Gebäude.
  • Technische Anforderungen betreffen Gesamtenergiebedarf, Wärmeschutz und fossile Emissionen am Standort.
  • Stromdirektheizungen im Neubau bleiben besonders sorgfältig zu prüfen.
LCA

Lebenszyklusanalyse bei Neubauten

+

Bei Neubauten rückt nicht nur der Energieverbrauch im Betrieb in den Fokus, sondern der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes.

  • Betrachtung von Herstellung, Transport, Bau, Betrieb, Instandhaltung und Rückbau/Recycling.
  • Baustoffwahl und graue Emissionen werden wichtiger.
  • Die LCA wird als Nachweis- und Bewertungsinstrument deutlich relevanter.
  • Methodischer Rahmen: Lebenszyklusanalyse und Treibhausgasbilanzierung.
Primärenergiefaktoren

Neue Primärenergiefaktoren und Referenzgebäude

+

Die Änderungen verschieben die energetische Bewertung bestimmter Energieträger. Elektrische und gebäudenahe erneuerbare Lösungen werden gestärkt, klassische Biomasse wird bilanziell weniger stark bevorzugt.

  • Netzstrom wird bilanziell günstiger bewertet.
  • Holz und feste Biomasse verlieren einen Teil ihres bisherigen Bilanzvorteils.
  • Biogas, Biomethan und biogene Flüssiggase können günstiger bewertet werden.
  • Referenzgebäude bleiben zentral für die Bilanzierung.
Solarpflicht

Bundesweite Solarpflichten

+

Solarenergie wird schrittweise stärker zum Regelfall auf Gebäuden. Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude müssen solaroptimiert geplant beziehungsweise mit Solaranlagen ausgestattet werden.

  • Gebäude sollen so geplant werden, dass Solarenergie wirtschaftlich genutzt werden kann.
  • Stufenweise Pflichten für öffentliche Nichtwohngebäude, Wohngebäude und größere Gebäude.
  • Auch überdachte Parkplätze am Gebäude können betroffen sein.
  • Länder können weitergehende Anforderungen stellen.
GEIG

Ladeinfrastruktur für Gebäude

+

Bei Neubau und größeren Renovierungen werden Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur wichtiger.

  • Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen: Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur.
  • Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen: zusätzliche Anforderungen.
  • Bei größeren Renovierungen greifen Anforderungen an Vorverkabelung und Ladepunkte.
  • Intelligentes Laden wird bei neuen oder ersetzten Ladepunkten relevanter.
Mieterschutz

Mieterschutz und Kostenverteilung

+

Die Änderungen zielen auf mehr Transparenz und eine ausgewogenere Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern.

  • CO₂-Kosten sollen fairer verteilt werden.
  • Mieter sollen bei niedrigem Energieverbrauch stärker entlastet werden.
  • Informationspflichten und Umlagefähigkeit werden klarer geregelt.
  • Für Vermieter werden transparente Nachweise und saubere Abrechnung wichtiger.
Gemischt genutzte Gebäude

Getrennte Bilanzierung als Standardlogik entfällt

+

Bei gemischt genutzten Gebäuden wird die Einordnung abhängig vom überwiegenden Nutzungsanteil und bestimmten Sonderkriterien.

  • Überwiegend Nichtwohngebäude: Bilanzierung als NWG.
  • Überwiegend Wohngebäude: Bilanzierung als Wohngebäude, wenn Sonderkriterien nicht greifen.
  • Bei wesentlichen Unterschieden können Zonierung und Sonderfallprüfung erforderlich werden.
  • Für Energieausweise und Nachweise wird die richtige Gebäudeeinordnung besonders wichtig.
Was bleibt gleich?

Bewährte Anforderungen bleiben erhalten

+

Nicht alles wird neu. Viele Grundpflichten und Nachweise bleiben erhalten, werden aber teilweise neu nummeriert, verschoben oder ergänzt.

  • Bilanzierung und Neubau-Logik bleiben in vielen Grundzügen erhalten.
  • Gebäudehülle, U-Wert-Anforderungen und Verschlechterungsverbot bleiben relevant.
  • Betrieb, Heizungsoptimierung, Inspektionen und Energieausweise bleiben zentrale Themen.
  • Flexibilitäts- und Härtefallregelungen bleiben für Einzelfälle wichtig.
GEG zu GModG

Neue Struktur und Paragraphenlogik

+

Viele bekannte Regelungen bleiben inhaltlich erhalten, werden aber neu sortiert, umnummeriert oder ergänzt. Für Energieberatung, Nachweise und Planung ist daher die neue Paragraphenstruktur wichtig.

  • Einige Nummern bleiben unverändert.
  • Andere Regelungen werden umnummeriert oder verschoben.
  • Neue Paragraphen betreffen unter anderem Renovierungsanforderungen, Grüngasquote, Gebäudeautomation und LCA.
  • Ältere Regelungen zu 65-%-Heizung, Technologieoptionen und Übergangsfristen werden ersetzt oder entfallen.
EnergieImpuls Süd

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